Sehr geehrte Sportfreunde,
aus gegebenem Anlass möchte ich nochmals auf das vorhandene Laichschongebiet am Betriebsteil 4 (C01-118) hinweisen.
Auf dieser Strecke ist das Angeln mit Raubfischködern in der Zeit vom 01.02.-31.05. eines jeden Jahres untersagt. Ich bitte im Interesse einer fischreichen Fortpflanzung der Raubfische um Beachtung der Beschilderung und Einhaltung der Bestimmungen.
Auch das Betreten des Wassers mit Wathose etc. sollte tunlichst vermieden werden.
Petri Heil!
Mathias Mülle
1.Vorsitzender ASV