Sehr geehrte Mitglieder,
in Ergänzung der Einladung für unsere Jahreshauptversammlung am 04.12.21 möchten wir auf die seit 24.11.21 geltende 2G-Regelung für gastronomische Einrichtungen hinweisen. Bitte denkt an einen Impf- oder Genesenennachweis sowie an den notwendigen Mundschutz.
Mitglieder, welche nicht unter die 2G-Regel fallen, können leider nicht an der Jahreshauptversammlung teilnehmen. Sie haben jedoch die Möglichkeit, ihre Unterlagen bezüglich der Beitragskassierung in der Zeit von 10:30 Uhr bis 12:00 Uhr abzugeben.
Ich hoffe auf euer Verständnis.
Petri Heil!
Mathias Mülle